Kinderschutz

 

Das geistige, körperliche und seelische Wohlbefinden der uns anvertrauten Kinder ist unser wichtigstes Anliegen.
 
In Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung sind wir verpflichtet, nach §8a SGB VIII zu handeln.
 
Prävention ist der beste Kinderschutz: Um die Eltern und Kinder unsere Einrichtung bestmöglich unterstützen zu können, haben wir seit Jahren bestehende Kooperationen und Vernetzungen zu diversen anderen Institutionen in der Umgebung.

So ist zum Beispiel einmal im Monat eine Erziehungsberaterin bei uns im Haus, so dass Eltern mit Erziehungsfragen die Möglichkeit haben, einen ersten Termin in einer ihnen vertrauten Umgebung wahrzunehmen.
 
Eine weitere Kooperation besteht auch mit einer Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen. Auch hier können bei Bedarf die Erstgespräche in unserer Einrichtung stattfinden.
 
Elternkompetenzkurse wie zum Beispiel „Starke Eltern – starke Kinder“ und Elternabende zu diversen pädagogischen Themen finden in regelmäßigen Abständen und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern bei uns statt.
 
Regelmäßige Fortbildungen der pädagogischen Fachkräfte, die Festlegung einer Kinderschutzbeauftragten im Team sowie eine enge, konstruktive Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sind wichtige Bestandteile unseres Erziehungsauftrages und der Gewährleistung des Kinderschutzes.